Wissenswertes

Geistliches Betreuungsrecht
Unsere Kirchengemeinde sucht den Kontakt zu Kindergärten und jungen Familien. Wir nehmen Kinder als Suchende und Glaubende ernst. Deshalb haben wir die geistliche Betreuung für die Kindergartengruppen in Altdorf übernommen und vertraglich mit der Gemeinde Altdorf geregelt. Die Kirchengemeinde unterstützt den Kindergarten mit jährlichen Zuschüssen.

Opfer und Spenden
Opfer werden nach dem (im Vorjahr erstellten und beschlossenen) Opferplan direkt und ohne Abzüge für den bestimmten Zweck weitergeleitet.
Ebenso werden Spenden behandelt.
Wir sind für jede Spende dankbar.
Unsere Bankverbindung lautet:
Kreissparkasse Esslingen, BLZ 611 500 20
Konto Nr. 48 206 251

Ökologische und gesellschaftliche Verantwortung
Der Schöpfungsauftrag: „die Schöpfung zu bebauen und zu bewahren“ (1. Mose 2,4) sowie das Eintreten für eine gerechtere Ordnung: „Trachtet nach Recht, helft den Unterdrückten“ (Jes. 1,17) sind für uns Verpflichtung.

Wir beteiligen uns bei der Finanzierung des Missionsprojektes "Die Schwächsten stärken - Bildung für Kinder in einer Konfliktregion - Die Theodor Schneller Schule in Amman" (2009).

Kircheneintritt
Unsere Kirche ist eine einladende Kirche. Wir freuen uns, wenn Sie in die Evangelische Landeskirche eintreten möchten. Dies ist jederzeit möglich. Bitte suchen Sie das Gespräch mit dem Pfarrer.

Kirchensteuern
Die Kirchensteuer wird von der Landeskirche verteilt, jeweils 50% für die Landeskirche und die Kirchengemeinden. Die 50% für die Kirchengemeinden werden vom Kirchenbezirk entsprechend der Zahl der Gemeindeglieder ausgeschüttet.

Gemeindebeitrag
Der freiwillige Gemeindebeitrag wird von allen Haushalten erbeten, bei denen ein Familienmitglied gleichzeitig Mitglied unserer Kirchengemeinde ist. Im Jahr 2006 wurde der Gemeindebeitrag nach Abschaffung des Kirchgeldes, eingeführt. Mit dem freiwilligen Gemeindebeitrag werden gezielt Projekte in unserer Kirchengemeinde finanziert.

Folgende Unterstützung haben wir erbeten und erhalten:

2006: Konfirmandenarbeit und Sanierung des Kirchensockels
2007: Kinderbibelwoche, Sanierung des Kirchensockels und allgemeine Gemeindearbeit

2008: Kinder- und Jugendarbeit, Sanierung des Kirchensockels/Arbeiten am Kirchturm/Glockenstuhl und für die Allgemeine Gemeindearbeit

Aktuell (2009) erbitten wir den Gemeindebeitrag für die Trockenlegung und Instandhaltung unseres Gemeindehauses und die allgemeine Gemeindearbeit.

Läuteordnung
Die Altdorfer Kirche besitzt ein Drei-Glocken-Geläute.
mit der großen Glocke 1 als Betglocke

der mittleren Glocke 2 als Christusglocke

und der kleinen Glocke 3 als Tauf- und Schiedglocke

Tagesgeläute werktags:

06.00 Uhr

11.00 Uhr

15.00 bzw.
16.00 Uhr

19.00 bzw.
20:00 Uhr

Glocke 1

Glocke 2

Glocke 2


Glocke 1

3 Minuten

3 Minuten

3 Minuten


3 Minuten

Gottesdienst-
läuten:

1 Stunde vorher

½ Stunde vorher

Nachläuten

Vater-Unser-Läuten

Glocke 1


Glocke 2


alle 3 Glocken

Glocke 1


6 Minuten


3 Minuten


7 Minuten




Bei Bekanntwerden von Todesfällen wird dies der Gemeinde durch 6 Minuten Sterbegeläut um 18:00 Uhr mit Glocke 1,2 und 3 mitgeteilt.

Neujahrsläuten: 1. Januar 00.01 Uhr alle 3 Glocken

Das Läuten der Glocken erfolgt nur für Anlässe kirchlichen Geschehens.
Läuten außerhalb dieser Abgrenzung erfordert einen Kirchengemeinderatsbeschluss.



Internetportal der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
Internetauftritt des Evangelischen Kirchenbezirks Nürtingen

Kalenderblatt