Wissenswertes
Geistliches Betreuungsrecht
Unsere Kirchengemeinde sucht den Kontakt zu Kindergärten und jungen Familien. Wir nehmen Kinder als Suchende und Glaubende ernst. Deshalb haben wir die geistliche Betreuung für die Kindergartengruppen in Altdorf übernommen und vertraglich mit der Gemeinde Altdorf geregelt. Die Kirchengemeinde unterstützt den Kindergarten mit jährlichen Zuschüssen.
Opfer und Spenden
Opfer werden nach dem (im Vorjahr erstellten und beschlossenen) Opferplan direkt und ohne Abzüge für den bestimmten Zweck weitergeleitet.
Ebenso werden Spenden behandelt.
Wir sind für jede Spende dankbar. Unsere Bankverbindung erhalten Sie über das Pfarramt unter Telefon: 07127-239640 oder im Gemeindebrief.
Ökologische und gesellschaftliche Verantwortung
Der Schöpfungsauftrag: „die Schöpfung zu bebauen und zu bewahren“ (1. Mose 2,4) sowie das Eintreten für eine gerechtere Ordnung: „Trachtet nach Recht, helft den Unterdrückten“ (Jes. 1,17) sind für uns Verpflichtung.
Mit unserem jährlichen Beitrag am Missionsprojekt fördern wir unterschiedliche Schwerpunkte in der Welt.
Seit 2016 fördern wir "Wasser für den Sudan" ein Projekt des ems.
Kircheneintritt
Unsere Kirche ist eine einladende Kirche. Wir freuen uns, wenn Sie in die Evangelische Landeskirche eintreten möchten. Dies ist jederzeit möglich. Bitte suchen Sie das Gespräch mit dem Pfarrer.
Kirchensteuern
Die Kirchensteuer wird von der Landeskirche verteilt, jeweils 50% für die Landeskirche und die Kirchengemeinden. Die 50% für die Kirchengemeinden werden vom Kirchenbezirk entsprechend der Zahl der Gemeindeglieder ausgeschüttet.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Informationsbroschüre der EKD, sie liegt im Schriftenständer in der Kirche aus.
Gemeindebeitrag
Der freiwillige Gemeindebeitrag wird von allen Haushalten erbeten, bei denen ein Familienmitglied gleichzeitig Mitglied unserer Kirchengemeinde ist. Im Jahr 2006 wurde der Gemeindebeitrag nach Abschaffung des Kirchgeldes, eingeführt.
Mit dem freiwilligen Gemeindebeitrag werden neben der allgemeinen Gemeindearbeit gezielt Projekte in unserer Kirchengemeinde finanziert.
Folgende Unterstützung haben wir erbeten und erhalten
2006: Konfirmandenarbeit und Sanierung Kirchensockel
2007: Kinderbibelwoche und Sanierung Kirchensockel
2008: Kinder-/Jugendarbeit und Sanierung Kirchensockel/Arbeiten am Kirchturm/Glockenstuhl
2009: Trockenlegung und Instandhaltung Gemeindehaus
2010: Neue Heizung Gemeindehaus und Kinderbibelwoche 2010
2011: Trockenlegung Gemeindehaus und Kinderwoche 2011
2012: Anschaffung eines E-Pianos
2013: Sanierung der elektrischen Anlagen in der Kirche und Kinder- & Jugendarbeit
2014: Innensanierung der Kirche und Küchenrenovierung im Gemeindehaus
2015: Kirchensanierung
2016: Kirchensanierung und neue Sitzkissen
2017: Kirchensanierung
2018: Lesepult und Leinwand für die Kirche
2019: Sanierung des Gemeindehauses
Läuteordnung
Die Altdorfer Kirche besitzt ein Drei-Glocken-Geläute.
mit der großen Glocke 1 als Betglocke
der mittleren Glocke 2 als Christusglocke
und der kleinen Glocke 3 als Tauf- und Schiedglocke
Tagesgeläut werktags:
6 Uhr | Glocke 1 | 3 Minuten |
11 Uhr | Glocke 2 | 3 Minuten |
15 bzw. 16 Uhr | Glocke 2 | 3 Minuten |
19 bzw. 20 Uhr | Glocke 1 | 3 Minuten |
Gottesdienstläuten:
1 Stunde vorher | Glocke 1 | 6 Minuten |
½ Stunde vorher | Glocke 2 | 3 Minuten |
Vorläuten | alle 3 Glocken | 7 Minuten (bis Gottesdienstzeit) |
Nachläuten | alle 3 Glocken | 7 Minuten (ab Gottesdienstzeit) |
Vater-Unser-Läuten | Glocke 1 | während des Gebets |
Bei Bekanntwerden von Todesfällen wird dies der Gemeinde durch 6 Minuten Sterbegeläut um 18:00 Uhr mit Glocke 1,2 und 3 mitgeteilt.
Neujahrsläuten: 1. Januar 00.01 Uhr alle 3 Glocken
Das Läuten der Glocken erfolgt nur für Anlässe kirchlichen Geschehens.
Läuten außerhalb dieser Abgrenzung erfordert einen BEschluss des Kirchengemeinderats.